Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen
Die Stromkosten sind gewöhnlich die grössten variable Aufwendungen in Ihren Betriebskosten. Viele Stromversorger haben kürzlich ihre Strompreise erhöht oder Preiserhöhungen für 2019 angekündigt. Ihr Versorger auch? Sie müssen wissen, bei Preiserhöhungen können Immobilieneigentümer von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zu einem günstigeren Stromversorger wechseln.
Über 500 von rund 800 Stromgrundversorgern haben ihre Preise angehoben oder Preiserhöhungen bekannt gegeben. Die Strompreise erhöhen sich gegenwärtig um durchschnittlich 5,1 Prozent. Über 5 Millionen Haushalte sind von den Erhöhungen betroffen. Halten zumindest Sie Ihre Kosten im Griff.
Strompreise sind bereits schon hoch
Derzeit zahlt ein Haushalt mit rund vier Personen bei einem Verbrauch von circa 5.200 kWh in der Grundlieferung im Durchschnitt über 1.420 Euro und damit über 50 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Grund für den Preisanstieg sind hohe Beschaffungskosten. Auch die Strompreise der Alternativen Anbieter sind im gleichen Zeitraum gestiegen, jedoch sind die Preise nach wie vor nicht so hoch wie die der Grundversorger, womit sich als Immobilieneigentümer ein Wechsel des Stromanbieter anbietet.
Riesige Ersparnis durch einen Wechsel des Anbieters
Über 30 Prozent der Haushalte haben noch nie einen Stromanbieter gewechselt. Damit bezahlen sie immer noch den teuren Strom aus der initialen Versorgung, obwohl die Strompreise Alternativer Anbieter meistens sehr viel günstiger sind. Alle Haushalte gemeinsam würden einen Milliarden Betrag sparen wenn Sie zu einem anderen Stromanbieter wechseln würden. Auch Verbraucher, die schon einmal den Versorger gewechselt haben, können durch einen erneuten Stromanbieterwechsel Geld sparen. Es lohnt sich die Tarife der Stromversorger regelmäßig zu vergleichen, da die Anbieter immer wieder neue attraktive Angebote oder Prämienangebote anbieten.
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Sign up for FreeSonderkündigungsrecht
Wer eine Strompreiserhöhung zugesendet bekommt, hat ein Sonderkündigungsrecht. Gewöhnlicherweise räumen die Stromanbieter ihren Kunden nach der Preisankündigung eine Frist von zwei Wochen ein. Wie lange die Kündigungsfrist genau ist, können Sie dem Mitteilungsschreiben entnehmen. Wass Sie wissen sollten: Verbraucher, die sich in der Grundversorgung befinden weil sie noch nie gewechselt haben und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, können jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen. Unabhängig, ob der Grundversorger seine Preise erhöht hat oder nicht.
Das sollten Sie bei der Kündigung beachten
Am Besten ist es die Kündigung per Post zuzustellen. Wenn Sie sicher gehen wollen, kündigen Sie per Einschreiben. Einige Stromanbieter akzeptieren auch eine Kündigung per E-Mail. In den AGB’s Ihres Versorgers können Sie nachlesen welche Form der Kündigung gilt. Im Betreff können Sie die Preiserhöhung als Kündigungsgrund angeben.
Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter
Bevor Sie kündigen, sollten Sie Stromtarife verschiedener Stromanbieter vergleichen. Wenn Sie das Wechselformular ausfüllen, beachten Sie, ob Sie bereits selbst gekündigt haben ode noch kündigen müssen. Mit einem Stromanbieterwechsel können Sie über Jahre erheblich Stromkosten sparen.
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